Ersteintragung
Erste Eintragung eines Unternehmens oder einer Person mit Kaufmannseigenschaft ins Handelsregister
Die Ersteintragung stellt den Beginn der rechtlichen Existenz eines Unternehmens als Handelsgesellschaft dar. Ab diesem Zeitpunkt kann das Unternehmen im Rechtsverkehr auftreten, Verträge schließen und vor Gericht klagen oder verklagt werden. Die Ersteintragung umfasst u. a. Firmierung, Rechtsform, Sitz, Geschäftsführung und Unternehmensgegenstand. Sie erfolgt in elektronischer Form über einen Notar.