Einzelunternehmen
Unternehmensform mit einem alleinigen Inhaber und Betreiber
Das Einzelunternehmen wird von einer natürlichen Person geführt, ohne dass weitere Gesellschafter oder Mitinhaber beteiligt sind. Der Inhaber haftet unbeschränkt mit seinem Privatvermögen für das Einzelunternehmen. Eine Gründung ist formlos möglich, lediglich ein Eintrag ins Handelsregister ist bei kaufmännischen Tätigkeiten erforderlich. Die steuerliche Veranlagung erfolgt im Rahmen der Einkommensteuer, die Gewinnermittlung meist über Einnahmen-Überschuss-Rechnung.