Eintragung

Aufnahme von Daten ins Handelsregister

Die Eintragung ins Handelsregister hat eine deklaratorische oder konstitutive Wirkung: Sie macht bestätigt oder stellt ein bestehendes Rechtsverhältnis klar (z. B. Geschäftsführerwechsel) oder ist Voraussetzung für ihre Wirksamkeit, durch eine konstitutive Eintragung entsteht eine neue Rechtslage (z. B. GmbH-Gründung). Eingetragene Daten genießen Vertrauensschutz. Das Verfahren erfolgt elektronisch durch Notare, das Amtsgericht prüft und veröffentlicht die Eintragung. Änderungen oder Löschungen folgen demselben Verfahren.