Aufsichtsrat

Kontrollorgan in Kapitalgesellschaften

Der Aufsichtsrat ist ein gesetzlich vorgesehenes Organ bei bestimmten Kapitalgesellschaften wie AGs oder großen GmbHs. Er besteht aus gewählten Mitgliedern, die in regelmäßigen Sitzungen den Vorstand beraten, insbesondere aber, zu überwachen und zu kontrollieren. Der Aufsichtsrat bestellt und entlässt Geschäftsführer bzw. Vorstandsmitglieder und prüft den Jahresabschluss. Bei mitbestimmungspflichtigen Unternehmen besteht der Aufsichtsrat aus Vertreter:innen der Anteilseigner und Arbeitnehmer:innen, andernfalls besteht er aus Vertretern der Anteilseigner.