Anmeldung zur Eintragung

Antrag auf Aufnahme eines Sachverhalts ins Handelsregister

Die Anmeldung zur Eintragung ist ein formeller Akt, durch den ein Unternehmen oder eine Änderung seiner Daten ins Handelsregister aufgenommen wird. Die Anmeldung ist bei dem örtlich zuständigen Amtsgericht in elektronischen Form zu machen und muss in der Regel notariell beglaubigt sein sowie von einer vertretungsberechtigten Personen erfolgen.