Amtsgericht
Zuständiges Gericht für Einträge ins Handelsregister
Eine der Zuständigkeiten des Amtsgerichtes ist die Führung des Handelsregisters. Dabei ist es für die Eintragungen von Unternehmen zuständig und veröffentlicht Informationen über Kaufleute und Handelsgesellschaften. Je nach Unternehmenssitz ist ein bestimmtes Amtsgericht zuständig. Dort werden auch Änderungen, Löschungen und Bekanntmachungen verwaltet. Neben dem Führen des Handelsregisters ist das Amtsgericht ein erstinstanzliches Gericht in den Bereichen Zivil-,Familien- und Strafsachen.