Abwicklung
Beendigung der laufenden Geschäfte einer Gesellschaft nach deren Auflösung
Die Abwicklung, auch Liquidation genannt, erfolgt nach der Auflösung einer Gesellschaft. Dabei werden offene Forderungen eingezogen, Verbindlichkeiten beglichen und das verbleibende Vermögen verteilt. Die Abwicklung wird durch Liquidatoren durchgeführt und endet mit der Löschung im Handelsregister.