
Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das bei den Amtsgerichten geführt wird und wesentliche rechtliche und wirtschaftliche Informationen über Kaufleute und Unternehmen enthält. Gemäß einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 2007 muss das Handelsregister elektronisch geführt und online zugänglich gemacht werden. Die rechtlichen Grundlagen bilden das Handelsgesetzbuch (HGB) und die Handelsregisterverordnung (HRV).
Aufgaben des Handelsregisters
Die Hauptaufgabe des Handelsregisters ist es, die Öffentlichkeit umfassend über die wesentlichen rechtlichen Verhältnisse von Unternehmen zu informieren. Laut Handelsgesetzbuch besitzt das Handelsregister öffentlichen Glauben, wodurch alle eingetragenen Informationen als verlässlich und korrekt gelten. Das bedeutet, dass sich Geschäftspartner auf die eingetragenen Angaben verlassen dürfen. Nicht eingetragene Sachverhalte können rechtlich nicht gegenüber Dritten geltend gemacht werden.
Pflicht zur Eintragung ins Handelsregister
Die Eintragung ins Handelsregister ist für bestimmte Unternehmensformen und Kaufleute gesetzlich verpflichtend. Dazu zählen:
Jede Person, die ein Handelsgewerbe betreibt, das einen kaufmännischen Geschäftsbetrieb erfordert, gilt nach HGB automatisch als Kaufmann.
Die Anmeldung zur Eintragung ins Handelsregister erfolgt über einen Notar, der die Anmeldung formal aufbereitet und die Eintragung überwacht.
Freiwillige Eintragung ins Handelsregister
Kleingewerbetreibende haben die Möglichkeit, sich freiwillig in das Handelsregister eintragen zu lassen. Dadurch erlangen sie den Status eines eingetragenen Kaufmanns (e.K.) und sind somit verpflichtet, eine ordnungsgemäße Buchführung nachzuweisen. Bei einer freiwilligen Eintragung wird eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) automatisch zur offenen Handelsgesellschaft (OHG). Freiberufler werden grundsätzlich nicht ins Handelsregister eingetragen.
Die Abteilungen des Handelsregisters
Das Handelsregister gliedert sich in zwei Abteilungen:
Typische Eintragungen im Handelsregister umfassen:
Die Eintragungen im Handelsregister haben sowohl deklaratorische als auch konstitutive Wirkungen. Deklaratorische Wirkung bedeutet, dass durch die Eintragung Informationen über Änderungen veröffentlicht werden. Konstitutive Wirkung bedeutet, dass bestimmte Rechtsverhältnisse erst mit der Eintragung wirksam werden, beispielsweise die Bestellung eines Geschäftsführers.
Unternehmen geben in der Regel ihre Handelsregisternummer und das zuständige Registergericht auf offiziellen Dokumenten wie Briefköpfen oder Impressen an. Mithilfe geeigneter Unternehmenssoftware lassen sich diese Angaben unkompliziert verwalten und auf verschiedenen Dokumenten darstellen.